Ernährungsberatung Krankenkassen


Viele Krankenkassen bezuschussen oder bezahlen Ernährungsberatung und Gruppenkurse ganz. Es geht um die dauerhafte Veränderung der Essgewohnheiten und damit einen gesünderen Lebensstil zu entwickeln. Krankenkassen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise, weil sie damit Kosten für Folgeerkrankungen oder zukünftig notwendige Medikamenten sparen.

Ernährungsberatung Krankenkasse KostenübernahmeEs werden nur Beratungskosten von qualifizierten Ernährungsberatern bezuschusst.

Meine Beratungen können als Ernährungsberaterin DGE und mit meiner dadurch erworbenen Kassenzulassung durch Krankenkassen unterstützt werden.

Die meisten Ersatzkassen zahlen etwa die Hälfte der Beratungen. Über einige Betriebskrankenkassen können sogar die gesamten Kosten abgerechnet werden. Rufen Sie ihre Kasse einfach mal an und fragen sie nach.

Wenn Sie eine Beratung aufsuchen, weil Ihr Arzt eine bereits vorhandene Krankheit damit therapieren will, benötigen Sie dazu eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (keine Überweisung). Ihr Arzt bescheinigt damit, dass Sie Ernährungsberatung in Anspruch nehmen sollen.

Und so beantragen Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse:

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und besorgen Sie sich eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung
  2. Ich sende Ihnen gerne auch einen Kostenvoranschlag zu
  3. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, reichen Sie beides ein und informieren Sie sich in welcher Höhe die Kosten in Ihrem Fall übernommen werden
  4. Teilweise werden von der Kasse weitere Unterlagen verlangt. Wenden Sie sich dann gerne an mich

Abgerechnet wird die Ernährungsberatung mit der Krankenkasse so:

  1. Ich stelle Ihnen die Kosten für die Ernährungsberatung in Rechnung
  2. Sie bezahlen mich und reichen die Rechnung bei der Krankenkasse ein
  3. Die Krankenkasse erstattet Ihnen die zugesagte Kostenübernahme der Ernährungsberatung